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Bei den meisten Wertkontenmodellen ist vorgesehen, dass die Wertguthaben in ein Anlagekonzept überführt und am Kapitalmarkt angelegt werden, dies gilt gleichermaßen für Versicherungs- wie Investmentfondslösungen. Die erzielten Renditen stellen in der Regel die Entwicklung der Anwartschaften dar. Der Kapitalmarkt ist ständig in Bewegung und speziell in den vergangenen Jahren wurden nicht wenige Lehrmeinungen über die Einschätzung und Prognostizierbarkeit des Kapitalmarktes über Bord geworfen bzw. revidiert.
Dieser Beitrag richtet sich an Arbeitgeber, Betriebsräte und sonstige interessierte Personen, die sich ohne vertiefte juristische Kenntnisse einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen bei der Insolvenzfestigkeit von Treuhandmodellen im Rahmen von Zeitwertkonten schaffen möchten.
Es ist unstrittig, dass Wertguthaben (auch als Zeitwertkonten oder Lebensarbeitszeitmodelle bezeichnet) auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (verabschiedet im Bundesrat am 19.12.2008 und gültig seit 01.01.2009) – bekannt unter dem Begriff „Flexi-Gesetz II“ (SGV IV / § 7 ff.) – ein geeignetes personalwirtschaftliches Instrument zur Motivation und Bindung von Mitarbeitern im Unternehmen sind.
Die Administration von Zeitwertkonten ist ein sehr umfassendes, komplexes Gebiet. Dieser Artikel versucht einen Überblick über die verschiedenen zu administrierenden Prozesse zu geben. Im Folgenden werden neben der Anspar- und Entnahmephase, die Verwaltung der SV-Luft, die Prüfung der Einhaltung der Werterhaltgarantie und die Freistellungsberechnung betrachtet.
Mit Zeitwertkonten wird es Arbeitnehmern ermöglicht, Zeit- oder Entgeltbestandteile in ein Zeitwertkonto einzustellen und dieses Zeitwertkonto für eine spätere bezahlte Freistellung von der Arbeit zu verwenden.
Wenn sich ein Unternehmen für die Implementierung eines Zeitwertkontenmodells entscheidet, empfiehlt es sich, die wesentlichen Rahmenbedingungen einer späteren Freistellung bereits vorab in der Zeitwertkonten-Vereinbarung zu regeln. Dabei gehört – wie bereits in unserem Newsletter 4. Quartal 2009 skizziert – die Frage, ob Arbeitnehmern für die Zeit einer Freistellung aus Wertguthaben ein Urlaubsanspruch einzuräumen ist, zu den seit Einführung von Zeitwertkonten stark diskutierten Themen.
Die Automobilindustrie entwirft innovative Fahrzeugdesigns, Nahrungsmittelproduzenten bringen neue Geschmacksrichtungen auf den Markt und Elektronikfirmen entwickeln immer wieder neuartige Mobilfunkgenerationen. Jedes dieser Unternehmen verfolgt das gleiche Ziel: potenzielle Kunden zu begeistern und hohe Verkaufszahlen zu erreichen. Nicht anders ist es bei neuen Angeboten für Mitarbeiter im Unternehmen.
Im Folgenden werden die derzeit aus den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen abzuleitenden grundsätzlichen Bilanzierungsregeln für die Bilanzierung von Rückdeckungsprodukten für Zeitwertkonten nach Handels- und Steuerrecht dargelegt. Es wird hierbei ein nach Inkrafttreten des Flexi II-Gesetzes aufgelegtes Partizipationsmodell mit Werterhaltungsverpflichtung bei der Betrachtung zu Grunde gelegt.
Niemand würde bei der Planung eines Zeitwertkontenmodells (ZWK) auf die Idee kommen, die Kapitalanlage zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen zu machen. Auf Unternehmensebene werden die beteiligten Parteien von der grundsätzlichen Entscheidung zu Gunsten einer Einführung bis zur Konzeption zunächst Aspekte wie Herkunft und Umfang individueller Beiträge und Verwendungsoptionen für die angesparten Mittel klären und damit die personal- bzw. tarifpolitischen Parameter abstecken.
Überlegungen zur Einführung von Zeitwertkonten in einer Organisation werden häufig nicht von einer rechnerisch nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ausgelöst. Auslösende Faktoren sind meist personalstrategische Gesichtspunkte, die zwar langfristig unzweifelhaft auch harte, wirtschaftliche Konsequenzen haben, deren Auswirkungen aber nur schwer in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung erfasst werden können.