ZWK wird sichtbarer durch Xing- und LinkedIn-Seiten

Die Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e.V. (AG ZWK) ist auch auf den Social Media Plattformen Xing und LinkedIn präsent. Damit nutzt die AG ZWK weitere Kommunikationsplattformen für bestehende und potenzielle Mitglieder, für Unternehmen und die nutzenden Mitarbeiter, für eine aufgeklärte Öffentlichkeit sowie für Politik und Verwaltung.

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Gutschriften sind kein aktuell steuerpflichtiger Lohn

Im Wege der Entgeltumwandlung hinzugefügtes Wertguthaben sind kein aktuell zugeflossener Arbeitslohn - und daher auch nicht lohnsteugerpflichtig. Das hat das Finanzgericht Münster im Fall eines Gesellschafter-Geschäftsführers entschieden. Damit folgt das FG der gültigen Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofes zu Zeitwertkonten.

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Zeitwertkonten erfüllen bereits SPD-Konzept

Der Fachverband AG ZWK begrüßt die jüngst normierten Ziele der SPD in Sachen Arbeitszeitsouveränität: Zeitwertkonten erfüllen bereits heute die im Konzeptpapier enthaltenen Ziele nach mehr bezahlter Zeit. Dieses allerdings staatlich zu organisieren, bewertet der Verband kritisch.

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BAG: Urlaubsansprüche sind vererbbar

Urlaubsansprüche sind vererbbar, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden und sich von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber künftig eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.

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Brückenteilzeit: Neues Gesetz zur befristeten Teilzeit

Die Brückenteilzeit modifiziert das Teilzeit- und Befristungsgesetz und sieht für bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2019 eine zeitlich befristete Teilzeit mit einem Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit vor.

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Gutschriften sind kein aktueller Lohn

Gutschriften auf Wertguthabenkonten sind nach einem Urteil des BFH kein gegenwärtiger Lohn. Das gilt auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH. Damit widerspricht das Gericht der Sichtweite des Bundesfinanzministeriums.

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Erwerb einer Rückdeckungsforderung

BFH und Finanzverwaltung sind sich uneins über die steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Rückdeckungsversicherung. Noch ist offen, wie sich die Finanzämter in der Praxis verhalten werden.

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Zeitwertkonten Studie 2018

Die Studie stellt die erste systematische Erhebung der Inanspruchnahme und Nutzung von Wertguthaben seit einer entsprechenden Evaluation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2010 dar. Sie schreibt ihre Ergebnisse fort, setzt das Instrument Zeitwertkonten dabei dem unmittelbaren Vergleich mit anderen Flexibilisierungsinstrumenten aus und zeigt Handlungsalternativen auf, einen Rahmen zu schaffen, in dem Unternehmen, Beschäftigte und die Tarifpartner den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden können und „Familien in ihrem Anliegen zu unterstützen, mehr Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken“ (Koalitionsvertrag, S. 41).

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Koalitionsvertrag Digitales Arbeiten 4.0

„Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“. Seit dem 7. Februar 2018 steht dies im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. Wie das Instrument der Zeitwertkonten mehr Verbreitung finden kann, wird die neue Legislaturperiode zeigen.

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Digitales Arbeiten 4.0 – AG ZWK gibt Impulse

Das GroKo-Sondierungspapier sprach davon, dass man „mit einem neuen Rahmen den vielfältigen Wünschen und Anforderungen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden“ will. Jetzt muss dieser Rahmen in den Koalitionsverhandlungen skizziert werden. Im Klartext geht es um die Einrichtung von Zeitwertkonten.

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