Ist Arbeitsgeberanteil des GKV-Zusatzbeitrags ein Wertguthaben?

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2018 das GKV-Versicherungsentlastungsgesetz beschlossen. Ab 1. Januar 2019 wird damit auch der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen bezahlt. Die Frage, ob der Arbeitgeberanteil des Zusatzbeitrages mit in das Wertguthaben einzustellen ist, hängt am seit jeher umstrittenen Wertguthabenbegriff. Die Sozialversicherungsträger werden diese Frage auf Basis des von Ihnen zu Grunde gelegten statischen Wertguthabens bejahen, da es sich auch beim Zusatzbeitrag um ein Element des Gesamtsozialversicherungsbeitrags i.S.d § 28d SGB IV handelt.

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