Brückenteilzeit: Neues Gesetz zur befristeten Teilzeit

Die Brückenteilzeit modifiziert das Teilzeit- und Befristungsgesetz und sieht für bestimmte Unternehmen ab dem 01.01.2019 eine zeitlich befristete Teilzeit mit einem Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit vor. Wichtig für die Zeitwertkonten: Die Brückenteilzeit begründet einen weiteren „neuen“ gesetzlichen Freistellungszweck gemäß § 7c Abs. 1 Nr. 1c SGB IV.

Alle Informationen zur Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie unter https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Brueckenteilzeit/brueckenteilzeit.html.

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